Produktkennzeichnung

Defencetec Solutions, Sicherheit, Beratung, Ausbildung, Schulung, Lehrgänge, Münster, Zentrum für Ausbildung und Beratung im Bereich Sicherheit in Münster

Als Spezialisierter Dienstleister bleiben Sie mit uns in der Spur.

Die richtige Kennzeichnung von Produkten ist angesichts der Einführung immer weitergehender Informationspflichten durch den Gesetzgeber in Deutschland und der Europäischen Union für viele Hersteller und Händler zum unübersehbaren Chaos geworden. Wir erklären Ihnen, wie man Produkte richtig kennzeichnet und wie Sie sich gegen Abmahnungen schützen können.

Zu unseren Kernkompetenzen gehören:

  • Prüfung und Überwachung bereits in Verkehr gebrachter Waren
  • Prüfung und Korrektur von Labeln
  • Prüfung und Überwachung der formellen Konformität
  • Prüfung und Korrektur der Einhaltung von EU Richtlinien sowie der Harmonisierenden Standards
  • Prüfung und Korrektur von Konformitätserklärungen
  • Public relations
Wir betreuen Sie von Anfang an für Ihren Erfolg.

Welche Informationen der Marktgegenseite gesetzlich zur Verfügung gestellt werden müssen und welche Informationen der Hersteller oder Händler umgekehrt freiwillig zur Bewerbung seiner Produkte zur Verfügung stellen darf, ist nicht immer einfach nachzuvollziehen. Die Angaben, mit denen ein Unternehmen seine Produkte kennzeichnet, bezeichnet man auch als Selbstdeklaration. Man kann zwischen verpflichtenden und freiwilligen Selbstdeklarationen unterscheiden. Eine verpflichtende Selbstdeklaration liegt immer dann vor, wenn ein Kennzeichen auf einem Produktangebracht werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Verpflichtung eine europäische oder nationale gesetzliche Grundlage hat. Eine europäische Verordnung (EU-VO) hat in Deutschland die gleiche Regelungswirkung wie ein nationales Gesetz. Die Vorgaben gelten also unmittelbar und sind einzuhalten. Wenn die Europäische Union Informationspflichten nur mit einer Richtlinie normiert hat, dann gelten diese Vorgaben für Unternehmen unmittelbar erst dann, wenn der Bundestag in Deutschland die europäische Richtlinie umgesetzt und die Vorgaben auch in einem deutschen Gesetz niedergelegt hat.

Gerne können Sie mit uns telefonisch oder per Mail den Erstkontakt zur Vereinbarung eines persönlichen Termins herstellen.

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Dann melden Sie sich gerne bei uns:

Kevin Balzer
Kevin Balzerconsultant
Fabian Hesselmann
Fabian Hesselmannjunior consultant